AGB NEURAUM Mietstudio

1. Die Mietpreise beziffern sich nach der jeweils gültigen Preisliste, die unter www.neuraum-hamburg.de eingesehen werden kann und Gegenstand des Vertrages ist. Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um Nettopreise.

2. Die in der Preisliste angegebene Miete ist eine Tagesmiete oder Halbtagesmiete und beinhaltet maximal eine Mietdauer von 9 bis 18 Uhr oder von 09:00 – 13:30 Uhr oder 13:30 – 18:00 Uhr. Bei Overtime einer Halbtagesmiete wird automatisch ein ganzer Tag berechnet.  Bei Overtime von ganzen Tagen wird ein Overtime-Zuschlag von 30,00 € pro Stunde berechnet. Abgerechnet wird nur nach halben & vollen Tagen.

3. In der Studiomiete enthalten ist die Nutzung ausgewiesener Möbel.

4. Equipment, Catering, Getränke und sonstige Serviceleistungen, wie z.B. Setbau, Malerarbeiten oder Assistenz, sind nicht in der Studiomiete enthalten und werden gesondert berechnet.

5. Von Dritten erbrachte Leistungen werden mit Handlingzuschlag abgerechnet.

6. Von der Preisliste abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden.

7. Festbuchungen können bis 3 Tage vor Mietbeginn storniert werden. Bei einer späteren Stornierung ist der volle Mietpreis zu entrichten. Das Studio ist jederzeit frei Buchungen zu stornieren. Das Studio haftet nicht für entstandene Kosten in Zusammenhang mit einer Buchung bei Absage.

8. Erteilte Optionen sind auf jeden Fall sicher, wenn sie bis eine Woche vor Miet- beginn bestätigt werden. Danach ist die NEURAUM frei, andere Buchungen anstelle der Option anzunehmen, wenn der Optionsberechtigte die Option nicht zuvor bestätigt.

9. Die Rechnung wird nach Rückgabe der Mietsache gestellt. Sie ist sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.

10. a) Equipment und Räumlichkeiten sind bei Entgegennahme durch den Mieter in einem einwandfreien Zustand, insbesondere ist das vermietete Equipment voll funktionsfähig. Der Mieter hat bereits bestehende Mängel an den gemieteten Sachen dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Für Beschädigungen und Funktionsstörungen, die nach der Rückgabe festgestellt werden, haftet der Mieter.

b) Der Vermieter haftet nicht für durch die vermieteten Räume oder Gegenstände entstandenen Schäden, ausgenommen solcher, die er vorsätzlich oder grob fahr- lässig verursacht hat.

11. a) Der Mieter hat das Studio im Ursprungszustand, aufgeräumt und Besenrein zurückzugeben. Der Vermieter behält sich vor, dem Mieter nach der Rückgabe erforderliche Wiederherstellungs- und Reinigungsarbeiten in Rechnung zu stellen. Der Mieter ist verpflichtet, die gemieteten Räumlichkeiten und Gegenstände sorgfältig zu behandeln. Er darf die Mieträume nur zu dem vertraglich vereinbarten Zweck benutzen. Es ist grundsätzlich nicht gestattet, Rent-Equipment umzubauen oder außerhalb des Studios zu benutzen.

b) Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die an den Räumlichkeiten, dem Mobiliar, dem Equipment oder an anderen auf dem Gelände von NEURAUM befindlichen Gegenständen durch ihn, seine Mitarbeiter oder Dritte, denen er Zugang gewährt, verursacht werden.

c) Entstandene Schäden sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.

d) Nicht zurückgegebenes oder beschädigtes Equipment wird zum Wiederbeschaffungswert bzw. Wiederherstellungswert in Rechnung gestellt.

12. Gerichtsstand ist Hamburg.